Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 185. Sitzung am 6.12.2012
Tagesordnungspunkt: Tierversuchsrechtsänderungsgesetz - TVRÄG Redezeit: 19.29-19.33
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Die Tierschutzorganisationen haben sozusagen keine politische Zuordnung. Sie arbeiten parteiübergreifend für die Tierrechte. Und genau das, Kollege Rasinger, ist ja in der Tierversuchsrichtlinie der EU das Wesentliche: dass das möglichst hohe Schutzniveau im Rahmen der Tierversuche gewährleistet werden muss und soll.
Daher werden wir zu der in Beratung stehenden Gesetzesvorlage einige Abänderungen vorschlagen.
Abänderungsantrag
Die Regierungsvorlage ist zu ändern, und zwar:
In Artikel 1 lautet § 4 Z 8:
„8. der Tierversuche starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, oder"
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Abänderungsantrag
Änderung der Regierungsvorlage:
1. In Artikel 1 lautet § 30 Abs. 1:
„(1) Eine rückblickende Bewertung der Projekte ist durchzuführen."
2. In Artikel 1 entfällt im § 30 der Abs. 2. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „Abs. 2".
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Abänderungsantrag
Eine weitere Änderung in der Regierungsvorlage:
In Artikel 1 lautet § 36 Abs. 1:
„(1) Die zuständige Behörde richtet jeweils eine oder mehrere Kommissionen zur Unterstützung der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen ein."
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Meine Damen und Herren, etwas sperrig, diese Abänderungsanträge, keine Frage, aber es geht hier darum, das hohe Schutzniveau, das die Europäische Richtlinie vorschlägt, auch wirklich vollinhaltlich in die Gesetzesmaterie einzuführen, Herr Bundesminister.
Besonders schmerzhaft für uns ist - das ist auch der Grund, warum wir Ihren Gesetzesvorschlag ablehnen müssen -, dass Sie die Empfehlungen Ihres Ressortkollegen Stöger, der für den Tierschutz zuständig ist und eine Stellungnahme zu diesem Gesetz abgegeben hat, überhaupt nicht berücksichtigt haben. Das verstehen wir nicht. Daher mein Plädoyer an die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ: Unterstützen Sie Ihren Minister Stöger!
Ich werde aus der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zitieren. Dort heißt es wörtlich, die „Schaffung eines unabhängigen Gremiums/Beirats" sei erforderlich.
„Für die Einheitlichkeit des Vollzuges des TVG erscheint die Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das sowohl im Zuge von Genehmigungsverfahren im universitären Bereich als auch im Zuge aller anderen Genehmigungsverfahren zu befassen ist, dringend notwendig."
Sie sehen, Minister Stöger hat hier ganz klar ein Plädoyer für diese Kommission abgegeben. Er argumentiert das auch mit der Einheitlichkeit des Vollzugs, mit der Nachvollziehbarkeit und mit der entsprechenden Gleichwertigkeit.
Wir sind der Meinung, damit alle diese Elemente genutzt werden, sollten Sie eine Chance haben, unseren Abänderungsanträgen beizutreten, um das Gesetz auch in diesem Punkt wesentlich zu verbessern und zu schärfen.
Meine Damen und Herren! Es entspricht nämlich auch dem Antrag, den ich vor mehr als einem Jahr eingebracht habe, dass eben die ethischen Kriterien eingeführt werden müssen in das Gesetz für die Bewertung der Tierversuche.
In diesem Sinne: Stimmen Sie unseren Abänderungsanträgen zu! - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
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