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Zulassung vom Gentech-Mais 1507 - EU-Kommission entscheidet gegen den Willen der KonsumentInnen
11.02.2014

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Zulassung vom Gentech-Mais 1507 - EU-Kommission entscheidet gegen den Willen der KonsumentInnen


Grüne geben BM Stöger Rückendeckung für nationales Anbauverbot


"Die Zustimmung von fünf Ländern reicht für die Zulassung des Gentech-Mais 1507, denn obwohl eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung gestimmt hat, bedeutet das Ergebnis, dass die EU-Kommission die Risikopflanze für den Anbau in Europa zulassen wird. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der europäischen KonsumentInnen, die keine Gentechnik auf dem Teller und keine Gentechnik auf dem Acker haben wollen", empört sich Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen.


Als letzten Strohhalm verweist Pirklhuber auf eine Protokollerklärung der Kommission zum Abstimmungsverfahren (Komitologie) aus dem Jahr 1999. Hier heißt es, dass die Kommission die mehrheitliche Meinung der Mitgliedsstaaten berücksichtigen werde. Sollte die Kommission, wie angekündigt, die Zulassung erteilen, dann ist aus Sicht der Grünen ein nationales Anbauverbot unabdingbar. "Wir müssen unsere Landwirtschaft vor diesen Pflanzen schützen, wenn Minister Stöger ein Verbot erlässt, hat er dafür unsere volle parlamentarische Rückendeckung", sagt Pirklhuber, der auf einen Parlamentsbeschluss von Dezember vergangenen Jahres verweist. Hier ist es den Grünen gelungen, einen diesbezüglichen Antrag mit den Regierungsparteien zu beschließen.


Sogar die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), nicht bekannt für ihre kritische Haltung, hat seit 2011 wiederholt auf die Auswirkungen des Insektengifts auf wichtige Bestäuber wie Schmetterlinge hingewiesen. Auf der Grundlage der existierenden Daten könne beispielsweise für geschützte Schmetterlinge, Bestäuber, Bodenorganismen, Wild- und Nutztiere keine verlässliche Risikoabschätzung erfolgen, so das Institut "Testbiotech". Studien haben auch herausgefunden, dass der Wirkstoff Glufosinat die Entwicklung des Gehirns vermindert und Verhaltensstörungen hervorruft. Die EU-Pestizidgesetzgebung hat vorgeschrieben, dieses Pestizid bis zum September 2017 nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen.


 




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