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Arbeit


EU-Qualitaetsregelungen-Durchfuehrungsgesetz ? EU-QuaDG
14.10.2015

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 96. Sitzung am 14.10.2015


Tagesordnung: EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG
Redezeit:13.50 - 13.56


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Kollege Riemer hat zu diesem Tages­ordnungspunkt über Tierschutz gesprochen. Keine Frage, die Streunerkatzen sind da und dort wirklich ein Problem, aber der Antrag der Kollegin Weigerstorfer ist insofern überschießend, als man nicht die Bäuerinnen und Bauern für alles, was sich im ländlichen Raum bewegt, hauptverantwortlich machen kann. Das wäre wirklich überschießend. Das ist aus unserer Sicht die Sache. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)


Ich denke, mit Augenmaß und mit geeigneten Maßnahmen ist regional abgestimmt vorzugehen. Das hat auch unsere Zustimmung.


Zurück zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Kritik des Kollegen Jannach aufgreifen. Er hat bekrittelt, dass es bei den geografischen Angaben beziehungsweise auch beim AMA-Gütesiegel Nachschärfungsbedarf gibt. - Das ist tatsächlich so, diese Ansicht teile ich auch, nur die Ebene, auf der hier zugegriffen werden müsste, wäre eigentlich eine nationale Gesetzgebung. Dieses Gesetz, das vorliegt, ist eine europäische Durchfüh­rungsregelung, die sehr notwendig und richtig ist. Die nationale Regelung wäre ein Qualitätsgütesiegelgesetz, ein Gütesiegelgesetz, das wir schon oft versucht haben - gemeinsam hier im Parlament, mit Schulterschluss; Mehr-Parteien-Übereinstimmungen gab es ja in dieser Sache schon, und sogar im letzten Regierungsprogramm war das enthalten -, aber bisher sind wir immer an den Agrarvertretern gescheitert.


Also bitte, für deine Kritik ist die Gesundheitsministerin nicht wirklich die erste Adresse, sondern die erste Adresse wäre der Landwirtschaftsminister, und du hast auch meine Zustimmung, dass wir uns dort gemeinsam für ein solches Gesetz einsetzen werden.


Kollege Eßl hat vollkommen zu Recht gemeint: Bio ist eine Erfolgsgeschichte! - Kollege Eßl, ich unterschreibe das zu 100 Prozent. Du hast auch sehr schön illustriert, wodurch das sozusagen sichtbar wird; zum Beispiel dadurch, dass wir 50 Prozent Biolandbau in Salzburg haben, hast du erwähnt. - Ja bitte, wenn in Salzburg 50 Pro­zent der Flächen in Biolandbau ein Erfolg sind, warum weiten wir diesen Erfolg nicht auf ganz Österreich aus? Eine Verdoppelung des Biolandbaus in Österreich ist doch eigentlich eine Sache, die wir vorantragen müssten und in der wir mit einem offensiven Bioaktionsplan gemeinsam an einem Strang ziehen könnten und sollten; anzusiedeln natürlich auch nicht bei der Frau Gesundheitsministerin, sondern im Agrarressort.


Wenn ich deine Zustimmung zu diesem Gesetz, auch für diesen Bioaktionsplan zur Verdoppelung der Biolandwirtschaft in Österreich als Erfolgsmodell haben kann, dann freue ich mich auf die nächsten Diskussionen zu diesem Gesetz.


Warum? - Biolandbau ist - keine Frage! - das Role Model für die Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts. Es geht um qualitativ hochwertige Lebensmittel, es geht um Boden-, Arten-, Wasserschutz, Klimaschutz, um Effizienz. Es ist effizient, es ist auch einkom­mensrelevant für die Landwirte, und es ist vor allem bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein ganz wichtiges Zeichen für Sicherheit im Lebensmittelbereich. Darauf zielt diese Gesetzesvorlage ab.


Wir haben im Vorfeld auch immer wieder diskutiert, was praxisgerechte Kontrolle ist. Das gesamte Bioregelwerk ist europäisch angesetzt, und derzeit laufen auch Ver­handlungen auf europäischer Ebene, um die Bio-Verordnung weiterzuentwickeln. Die Durchführung, dieses Durchführungsgesetz, sichert uns auch die Möglichkeit, einheit­liche Kontrollen nicht nur für den Biobereich, sondern auch für geschützte geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen zu implementieren. Auch das begrüßen wir ausdrücklich, weil es da in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gab.


Ich möchte wertschätzend noch einmal sagen, es ist uns gemeinsam gelungen, noch eine Präzisierung umzusetzen, daher bringe ich folgenden Antrag ein - Kollege Eßl hat es schon vorgelesen, aber ich muss das aus Sachlichkeitsgründen noch einmal tun, damit er korrekt eingebracht ist -:


Abänderungsantrag


der Abgeordneten Ehmann, Eßl, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage 777 der Beilagen


1. § 5 Abs. 2 Z 6 lautet:


 „6. die Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen in Bezug auf Vor­schriften gemäß § 1 sowie bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung von lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, düngemittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften."


*****


Meine Damen und Herren, es geht darum, dass die Kontrolle praxisgerecht bleibt, dass diese Maßnahmenkataloge tatsächlich effizienzorientiert angesetzt werden, dass es eben nur bei offensichtlichen und groben Verstößen zu diesen Meldepflichten und auch zu diesen Katalogen kommt. Das halten wir für sehr klug, für richtig, und ich freue mich, dass wir darin übereingekommen sind, Frau Gesundheitsministerin!


Abschließend noch zum Antrag der Kollegin Weigerstorfer betreffend Glyphosat: Wir werden diesen Antrag heute mehrheitlich an den Landwirtschaftsausschuss verweisen. Warum? - Weil für Pflanzenschutzmittelzulassung auch wieder der Agrarminister zuständig ist.


Jawohl, Glyphosat gehört verboten, absolute Übereinstimmung mit Ihnen, was die Sache betrifft, das ist eine Risikogeschichte von A bis Z! Ich habe erst vor Kurzem in Bad Vöslau, wo Kollegin Mückstein als Stadträtin eine sehr spannende Veranstaltung durchgeführt hat, gemeinsam mit Weinbäuerinnen und Weinbauern darüber diskutiert, und die sehen auch das Problem. Glyphosat wird groß eingesetzt, hat einer der Weinbauern gesagt.


Es ist ein Problemstoff, das ist uns bewusst; aber es gibt keine Information - und das möchte ich hier noch einmal explizit kritisieren -, keine kritische oder nicht ausreichend kritische Information in den Agrarmedien zu dieser Sache, und zwar explizit in den Kammermedien. Daher, Frau Bundesministerin, würde ich Sie ersuchen, Ihre Kom­petenz als Gesundheitsministerin in diesem Punkt schon wahrzunehmen, beim Verbot von Glyphosat voranzuschreiten, Ihre Argumente aus dem Gesundheitsbereich, ge­rade was die Krebsvorsorge und -risiken betrifft, ins Treffen zu führen und auch Druck auf den Landwirtschaftsminister zu machen, damit wir bald zu einem Glyphosat-Verbot kommen! - Danke schön. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)


 


 




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