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Arbeit


Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997
14.12.2016

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Sitzung: 25. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 157. Sitzung am 14.12.2016


Tagesordnungspunkt: Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997
Redezeit: 20.31 - 20.38


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Am Abend sollte man sozusagen die Früchte der Arbeit der Gesprä­che und Verhandlungen, die man den ganzen Tag geführt hat, ernten, und zwar zu ei­nem Gesetz, das nicht unbedingt sehr prominent in der Auslage steht, nämlich dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, einem Gesetz, das für Krisen, für Notfälle, für Ka­tastrophen vorgesehen ist, dass in solchen Szenarien die österreichische Bevölkerung ausreichend mit Lebensmitteln versorgt wird, dass Maßnahmen gesetzt werden kön­nen, dass ein Lenkungsausschuss diese Maßnahmen plant, diese dem Minister vor­schlägt, und der Minister diese bei Dringlichkeit auch durchsetzen und umsetzen kann.


Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz und braucht eben diese Harmonisierung, es ist da­her eine Zweidrittelmaterie, und wir haben bei diesen Verhandlungen natürlich auch über­legt, was man Zeitgemäßes tun kann, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir hatten ja heute schon eine sehr interessante und durchaus konstruktive Debatte zu den Problemen des globalen Agrarmarktes: Thema Palmöl, Fett-Importe et cetera. Und die Frage ist langfristig: Wie wird sich die Ernährungssicherheit, die Ernährungssouverä­nität in den nächsten zehn Jahren gestalten? Wird es einfach sein, die Krisenvorsorge auch durch heimische Produktion aufrechtzuerhalten?


Meine Damen und Herren, das ist ein ganz, ganz zentraler Punkt, und ich bin über­zeugt davon, dass die österreichische Bevölkerung großes Interesse daran hat, dass diese Krisenvorsorge auch durch die österreichische Landwirtschaft gewährleistet werden kann.


Daher wird es einen Abänderungsantrag geben, der zur Verteilung gebracht wird. Ich möchte ihn hier kurz erläutern: Die Kollegen Auer, Preiner und ich haben gemeinsam einige wesentliche neue Elemente, Verbesserungen, im Gesetz implementiert. Diese Ver­besserungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitwirkungsrechte auch dieses Hau­ses. Die Abgeordneten dieses Hauses, die im Hauptausschuss vertretenen Parteien werden im Rahmen dieses Lenkungsausschusses auch Mitwirkungsrechte bekommen, und das halte ich im Sinne der Transparenz und letztlich auch gemeinsamen Steuerung für so eine wichtige Angelegenheit für einen guten und richtigen Weg.


Das Zweite, was wir hier neu vorsehen, ist, dass die Ernährungssouveränität auch ein wichtiges Ziel dieses Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes wird. Also Ernährungssouveränität soll nicht nur ein Schlagwort sein, sondern tatsächlich auch unterfüttert wer­den, und dafür wird der Lenkungsausschuss die Aufgabe haben, sich jährlich mit der Markt- und Preisberichterstattung, mit den Preisentwicklungen, aber vor allem mit den Erzeugerpreisentwicklungen und den Produktionskosten der österreichischen Landwirt­schaft, mit den Entwicklungen der Produktion, mit den Entwicklungen auf diesen Märk­ten zu beschäftigen, unter dem Gesichtspunkt der Vorsorgepolitik.


Meine Damen und Herren, ich bin schon ein bisschen stolz darauf, dass der Parlamen­tarismus hier auch wieder Flagge zeigt, nämlich insofern, als wir aufbauend auf den Un­terausschüssen, die wir im Landwirtschaftsausschuss hatten, wo wir uns ja mit den Markt­themen Fleisch und Milch beschäftigt und festgestellt haben, dass vielfach die Trans­parenz gar nicht besteht, dass wir eigentlich viel mehr Debatte über diese strukturellen Entwicklungen bräuchten, die mittelfristig ja auch Auswirkungen auf die Märkte, auf die Versorgungssicherheit haben, dass wir das jetzt in diesem Lebensmittelbewirtschaf­tungsgesetz auch implementieren können. Ich finde, das ist ein guter Weg, aber es ist natürlich nur ein Schritt, ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schrit­te, Herr Bundesminister, sind absolut notwendig, und wir haben Ihnen auch die Mög­lichkeit eingeräumt - auch das ist wichtig -, dass Sie schon im Vorsorgebereich, bevor die Katastrophe eingetreten ist, tatsächlich auch Maßnahmen ergreifen.


Ich nenne nur ein Beispiel, damit Sie sich vorstellen können, worum es geht: Auch Saat­gut ist umfasst. Saatgut ist die Basis der Produktion, wir brauchen Vorsorgemaßnah­men, damit wir nicht in die Situation kommen, dass wir nicht mehr ausreichend Saatgut haben, die Qualität des Saatgutes nicht mehr stimmt et cetera; all das sind Vorsorge­maßnahmen, damit wir auch in sieben, in acht oder in zehn Jahren, egal, wie der Kli­mawandel sich entwickelt, weiterhin eine österreichische Lebensmittelproduktion aus bäu­erlicher Hand haben werden. - Das ist das eine.


Meine Damen und Herren, das Positive zuerst, und dann kommt natürlich das Kriti­sche, und dafür sind die weiteren Schritte erforderlich. Da muss ich dem Kollegen Schell­horn für die Initiative danken: Eine Reform des AMA-Gesetzes ist dringlich erforderlich, gar keine Frage, Kollege Jannach. Und damit es hier zu einer Verbesserung kommt, was die Arbeitsweise, was die Kontrolle der AMA betrifft, was die Effizienz dieser Orga­nisation betrifft, da bin ich fest überzeugt, da haben wir noch gar viel vor uns, eine ganz große Menge an Arbeit.


Wir haben hier den Rechnungshofbericht über die AMA, über die Agrarmarkt Austria, und dieser Rechnungshofbericht wird in diesem Haus noch ganz ausführlich diskutiert werden. Wenn dieser Bericht hier hereinkommt - das sage ich jetzt schon -, wird es wie­der eine gemeinsame Initiative brauchen, um die Maßnahmen umzusetzen, damit die­se Institution endlich wieder sowohl das Vertrauen der Bäuerinnen und Bauern be­kommt - denn das hat sie jetzt nicht mehr - als auch das Vertrauen der Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler, der Konsumentinnen und Konsumenten und dieses Hauses.


Meine Damen und Herren, nur noch eine Sache zum Schluss: Die Agrar­markt Austria GmbH hat einen Aufsichtsrat, der von zwei Personen bestellt wird - von zwei Personen: vom Herrn Leutner und vom Herrn Griesmayr. Beide sind die Vorstän­de der Mutter, der Agrarmarkt Austria. Diese zwei Vorstände bestellen einen sieben­köpfigen Aufsichtsrat. Also, meine Damen und Herren, das ist ein kurioses Schauspiel, wenn man weiß, dass einer dieser Vorstände Ministersekretär unter Minister Pröll war und dann in den Vorstand der AMA gekommen ist.


Und als Vorstand der AMA hat er den Minister Pröll dann in den Aufsichtsrat bestellt. Also, meine Damen und Herren, da brauche ich überhaupt nicht mehr zu interpretieren, das ist politische Freunderlwirtschaft par excellence. So etwas ist schlichtweg unmög­lich! Das ist heute nicht mehr Stand der Praxis, finde ich. Da ist das Haus gefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass das ausgeräumt wird. Wir werden dazu noch Gelegenheit haben, und ich bin überzeugt davon, dass wir da die Mehrheit auf unserer Seite haben werden, um eine Reform zu schaffen. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 


 


 


 


 




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