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Regierung muss Nichtigkeitsklage gegen EU-Gentech-Entscheid rechtzeitig einbringen
19.10.2003

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Regierung muss Nichtigkeitsklage gegen EU-Gentech-Entscheid rechtzeitig einbringen

Neue Langzeitstudien bestätigen Oberösterreichs Risiko-Argumente


"Die Bundesregierung muss umgehend aktiv werden und im
Namen der Republik das Bundesland Oberösterreich durch Einbringen
einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof in der Causa
Gentechnik-Verbotsgesetz unterstützen", fordert der
Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber. Solange es
keine EU-einheitlichen Regelungen für die Etablierung
gentechnikfreier Bewirtschaftungsgebiete gebe, müsse der nationale
Handlungsspielraum durch die Schaffung von gentechnikfreien Zonen
maximal genutzt werden.

Britische Langzeitstudien, die kürzlich veröffentlicht wurden,
bestätigen erneut wesentliche Umweltauswirkungen beim Anbau von
gentechnisch verändertem (GVO) Raps und GVO-Rüben. Der weltweit
bisher längste Praxisversuch (Laufzeit seit 1999) zeigte, dass in den
Feldern mit GVO-Raps und GVO-Zuckerrüben Insekten und Wildpflanzen
signifikant abnahmen. Weitere Untersuchungen zeigten, dass GVO-Pollen
von emsigen Bienen bis 26 km weit transportiert werden (acht Mal
weiter als bisher von der Wissenschaft angenommen), und dass nach dem
Anbau von GVO-Raps die Felder noch lange mit den Samen, die mehr als
zehn Jahre im Boden überdauern können, belastet sind, so dass
konventionelle Nachfolgekulturen verunreinigt werden und als GVO
gekennzeichnet werden müssen. Die Ergebnisse für GVO-Mais sind im
Vergleich zu konventionellem Mais zwar günstiger ausgefallen, diese
Ergebnisse sind jedoch als hinfällig zu bezeichnen, da in diesen
Vergleichen der konventionelle Mais mit Atrazin behandelt wurde, das
inzwischen EU-weit wegen seiner krebserregenden und hormonalen
Wirkungen verboten wurde.

"Mit der Studie zeigt sich wie wichtig es ist, auf Dauer eine
GVO-freie Linie zu erhalten. Bei Risikotechnologien muss der Rückzug
im Fall von negativen Auswirkungen offen gehalten werden", erklärt
Pirklhuber. Die Zulassung von GVO ist aufgrund der Risiken bis auf
weiteres zurückzustellen und der Anbau muss zumindest in ökologisch
sensiblen Gebieten, wie Regionen mit hoher Biobauern-Dichte,
Nationalparks, Natura 2000-Gebieten, den Alpen und Hochalpingebieten
usw. verhindert werden. Gerade dies sollte der oberösterreichische
Gesetzesvorschlag im Sinne des Vorsorgeprinzips für die nächsten drei
Jahre sicherstellen.
"Damit die Wahlfreiheit für eine gentechnikfreie Produktion erhalten
bleibt, muss auch für Saatgut das Reinhaltegebot weiterhin Gültigkeit
haben", so Pirklhuber und weist auf eine diesbezügliche Aktion der
Grünen Bäuerinnen und Bauern unter dem Motto Rettet unser Saatgut -
Gentechnikfreiheit ist Wahlfreiheit hin. (Fotos dazu unter
www.gruene.at zum downloaden)