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EU-Kommission darf sich bei GVO nicht aus Verantwortung stehlen
22.07.2003

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



EU-Kommission darf sich bei GVO nicht aus Verantwortung stehlen

Grüne verlangen EU-Aktionsplan für gentechnikfreie Landwirtschaft


"Der bisherige Vorschlag von EU-Kommissar Fischler, die
Regelungen für eine Koexistenz von gentechnikfrei wirtschaftenden
Betrieben und Gentechnik-Landwirtschaft den Mitgliedstaaten zu
überlassen, ist unzumutbar", kritisiert Wolfgang Pirklhuber,
Landwirtschaftssprecher der Grünen.
Pirklhuber fordert die EU-Kommission auf, dem Agrarministerrat einen
EU-weit gültigen Aktionsplan zum Schutz von biologisch- und
gentechnikfrei wirtschaftenden Betriebe vorzulegen und EU-weit
rechtlich verbindliche Möglichkeiten zur Einrichtung von
gentechnik-freien Gebieten zu schaffen. "Die EU-Kommission darf sich
in dieser Frage nicht aus der Verantwortung stehlen. Denn die
Verbreitung etwa von Gentechnik-Pollen macht vor Staatsgrenzen nicht
halt", so Pirklhuber.

"Es kann nicht sein, dass konventionelle LandwirtInnen und Biobauern
die Kosten für die notwendigen Schutzmaßnahmen vor der
Gentechnik-Landwirtschaft tragen müssen. Eine Vielzahl von Maßnahmen
wie etwa Sicherheitsabstände zwischen den Feldern, Pufferzonen,
Pollenbarrieren, Durchwuchskontrollen, Fruchtwechsel und
Bepflanzungsvorkehrungen für unterschiedliche Blütezeiten seien
notwendig, um eine gentechnikfreie Produktion sicherzustellen. Dies
sei insbesondere für den biologischen Landbau, der sich zu einer
gentechnikfreien Bewirtschaftung verpflichtet hat, eine existenzelle
Bedrohung, so Pirklhuber.

Derzeit sei ungeklärt, welche Kosten durch die Einrichtung getrennter
Produktionslinien für genetisch veränderte und unveränderte
Erzeugnisse entstehen und wer sie tragen soll. "Die Kommission muss
die Frage der Haftung EU-weit nach dem Verursacherprinzip regeln", so
Pirklhuber.
"Solange diese Fragen nicht EU-weit gelöst sind, darf das
EU-Gentech-Moratorium nicht fallen", betont Pirklhuber. Eine laxe
Handhabung und verschwommene Haftungsregelungen würden zur
unkontrollierten Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen
in Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmitteln führen, warnt Pirklhuber.