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Kein Recht auf Kontamination von Lebensmitteln mit gentechnisch-veraenderten Organismen
12.06.2007

Typ
Presseaussendung

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Kein Recht auf Kontamination von Lebensmitteln mit gentechnisch-veränderten Organismen

Für Grüne EU-Beschluss zuwenig präzise, Minister Pröll muss handeln

Die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Biolebensmittel garantiert weiterhin die Gentechnikfreiheit von Bio-Lebensmitteln, erklärte der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber. "Es gibt damit auch weiter kein EU-Recht auf Kontamination mit gentechnisch-veränderten Organismen (GVO). Das Reinheitsgebot ist gelebte Praxis im Biolebensmittelsektor und muss auch weiterhin Bestand haben. Für sämtliche Verunreinigungen müssen ausschließlich die Inverkehrbringer von gentechnisch veränderten Pflanzen haften und nicht den Bio-LandwirtInnen", so Pirklhuber zur heutigen Entscheidung des EU-Agrarministerrates.

"Demnach gilt für die Kennzeichnungspflicht für "zufällige und technisch unvermeidbare" Verunreinigungen mit GVOs kein eigener - im Unterschied zu konventionellen Produkten - Grenzwert für Bio-Lebensmittel. Sobald jedoch ein Nachweis über die faktische Kontamination erfolgt ist, z.B. durch eine entsprechende GVO-Untersuchung, kann jedoch nicht mehr von Zufälligkeit ausgegangen werden und es müssen daher in Hinkunft auch Maßnahmen zur technischen Vermeidung gesetzt werden", informiert Pirklhuber.

Kritik äußert Pirklhuber jedoch an der völligen Gleichsetzung von Lebens- und Futtermitteln durch die EU-Agrarminister. Ein abgestuftes System der Sanktionierung würde die Möglichkeit bieten mit geringsten zufälligen Spuren verunreinigte Produkte unterhalb von 0,9 % noch als Futtermittel im Biobereich zuzulassen, nicht jedoch als Lebensmittel. Dies würde auch den Praxiserfahrungen der europäischen Bio-Zertifizierung entsprechen, da gerade im Futtermittelbereich durch den Einsatz von Gentechnik-Soja in der konventionellen Landwirtschaft in Europa die höchste Kontaminationsgefahr ausgehe.

"Landwirtschaftsminister Pröll und Gesundheitsministerin Kdolsky müssen sich daher dafür einsetzen, dass der derzeitige österreichische Grenzwert von 0,1 % (technische Nachweisgrenze) für heimisch erzeugte Bio-Lebensmittel aufrecht bleibt, um damit die Spitzenposition Österreichs im Biolandbau europaweit abzusichern, sagt Pirklhuber.