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Anbau von gentechnikfreien Mais und Raps in Österreich gesetzlich absichern
13.09.2007

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Anbau von gentechnikfreien Mais und Raps in Österreich gesetzlich absichern

Gentechnik-Entscheidung des EUGH zum OÖ-Gentechnik-Verbotsgesetz brachte wichtige juristische Detail-Erkenntnisse

Wien (OTS) - "Die Zeit ist reif, um aus den juristischen Erfahrungen bei den Verhandlungen vor dem EuGH die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Jetzt ist es ein Gebot der Stunde den gentechnikfreien Anbau von Mais und Raps in Österreich durch kulturartenbezogene Verbotsregelungen abzusichern", erklärte Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. "Zwar besteht derzeit noch ein Import-Verbot für einige Gentechnik-Konstrukte, aber die EU-Kommission wird sich weiter bemühen diese Importverbote aufzuheben und weitere Gentechnik-Sorten bei Mais, Raps und Kartoffeln stehen kurz vor der Zulassung", so Pirklhuber. Er forderte Minister Pröll auf, umgehend einen Runden Tisch mit den Agrarlandesräten einzurichten und Bundes-Leitlinien für den gentechnikfreien Anbau von Mais und Raps vorzubereiten.

"Besonders im Lichte der Ergebnisse der europäischen Gentechnik-Konferenzen vom April 2006 in Wien und weiterer wissenschaftlicher Studien, lässt sich zeigen, dass die Berufung der Kommission und des Gerichtshofes auf die europäische Lebensmittelagentur EFSA auf tönernen Füssen steht. Selbst die Generalanwältin Eleanor Sharpston konnte in der Verhandlung einem Teil der Kritik Oberösterreichs und Österreichs etwas abgewinnen. Wörtlich heißt es in dem Plädoyer der Generalstaatsanwältin dann: "Ich bin mir durchaus bewusst, dass das Ergebnis, zu dem ich gelange - oder vielmehr dessen Auswirkungen - nicht nur die Kläger, sondern auch viele Einzelpersonen und Organisationen enttäuschen wird, die wegen der bis jetzt noch nicht vollständig erfassten Gefahren, die mit der Ausbreitung von GVO verbunden sind, große und ernste Bedenken haben."

Die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde wurde damit begründet, dass Oberösterreich und Österreich in dem Verfahren keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für das Verbotsgesetz vorgelegt hätten und alle Tatbestandsmerkmale des Art. 95 Abs. 5 EG damit nicht erfüllt seien. "Auch hier ist Minister Pröll und auch Gesundheitsministerin Kdolsky in die Verantwortung zu ziehen. Sie haben es bisher verabsäumt, die kritischen WissenschaftlerInnen gegen die Agrogentechnik ausreichend zu unterstützen", so Pirklhuber.