www.pirklhuber.at // homepage // pirklhuber // gruene

Arbeit


Regelungen zum Schutz vor Blauzungenkrankheit mangelhaft
07.02.2008

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



Regelungen zum Schutz vor Blauzungenkrankheit mangelhaft

Grüne fordern striktere Import-Restriktionen für Schlachtrinder

"Bisher ist in Österreich keine Infektion von Tieren mit dem sogenannten Bluetongue-Virus aufgetreten. Allerdings sind Importe aus Tschechien von Tieren aus Sperrzonen durch österreichische Viehhändler zur Schlachtung in österreichischen Schlachthöfen bisher nicht explizit auszuschließen", kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit der Grünen anlässlich diesbezüglicher Aussagen von VertreterInnen der IG-Fleisch in Oberösterreich.

"In Österreich besteht derzeit ausschließlich in einigen Bezirken Tirols und im Bundesland Vorarlberg eine Überwachungszone für diese Tierseuche. Dies hat damit zu tun, dass die EU-Verordnung 1266/2007 regelt, dass Schutz- und Kontrollzonen um Seuchengebiete einzurichten sind. In Deutschland sind bisher 17.470 Fälle dieser Tierkrankheit aufgetreten, der Großteil bei Rindern, gefolgt von Schafen, Ziegen und sogar Wildtieren. Durch den 100 km Schutz- und den 150 km-Überwachungszonen-Radius der deutschen Gebiete sind damit auch automatisch Tirol und Vorarlberg involviert. Unter natürlichen Bedingungen erfolgt die Übertragung des BT-Virus hauptsächlich durch Stechmücken (Culicoides). Infizierte Mücken können mit dem Wind über Entfernungen bis zu 200 km verbreitet werden. Ursprünglich kommt der Virus-Stamm aus Südafrika. Für den Menschen besteht jedoch keine Gefahr, während es in der Tierhaltung zu massiven wirtschaftlichen Einbußen kommt," informiert Pirklhuber.

Die EU-Verordnung sieht nun unter besonderen Schutzvorkehrungen auch die Verbringung von Tieren aus sogenannten Sperrzonen vor. Dazu muss eine Bestätigung vorliegen, dass in dem Ursprungshaltungsbetrieb mindestens 30 Tage vor dem Versanddatum kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, die Tiere innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Bestimmungsschlachthof zur Schlachtung gebracht werden und die Behörde des Versendeorts den Transport mindestens 48 Stunden vor Verladung meldet. Weiters schlägt die europäische Lebensmittelbehörde EFSA vor, dass die Transportfahrzeuge am Verladeort mit zugelassenen Insektiziden zu behandeln sind um eine Weiterverbreitung der Überträger-Mücken zu verhindern.

"Bundesministerin Kdolsky sollte daher im Sinne der Risikominimierung Importe aus Sperrzonen explizit ausschließen und dies umgehend in einer Verordnung festlegen, damit Österreich auch weiterhin frei von der Blauzungenkrankheit bleibt. Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern erzeugen genug Rindfleisch um den Bedarf aus heimischer Produktion sicherzustellen", so Pirklhuber.