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Arbeit


Weiterer Grüner Erfolg im Bereich Agro-Gentechnik
27.03.2009

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Lebensmittelsicherheit



Weiterer Grüner Erfolg im Bereich Agro-Gentechnik

Ausschussfeststellung bekräftigt Beibehaltung der Gentechnikfreiheit

"Gestern konnten wir zur Erhaltung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Österreich einen weiteren Beitrag leisten", zeigt sich der Landwirtschaftssprecher der Grünen Wolfgang Pirklhuber erfreut. "Wir haben nicht nur die Behandlung des Themas Agro-Gentechnik im gestrigen Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union durchgesetzt, sondern auch einen Antrag eingebracht, der sowohl auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts als auch auf Ebene des Welthandelsrechts (WTO) Änderungen einfordert, um das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden bzw. einzuführen", erklärt Pirklhuber.

Zwar seien die Mitglieder der Bundesregierung nicht bereit gewesen, die umfassenden Forderungen der Grünen in einem Antrag mit bindendem Charakter zu beschließen, zustande gekommen sei aber eine passable Ausschussfeststellung mit einem sehr klaren Auftrag an die Bundesregierung, so Pirklhuber. Daraus gehe eindeutig hervor, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene die Gentechnik-Anbauverbote weiterhin vehement verteidigen soll, sich für erforderliche Änderungen im Gemeinschaftsrecht einsetzen und mit anderen Mitgliedstaaten eng kooperieren soll, damit Entscheidungen über den Anbau von GVO künftig bei den Mitgliedstaaten bzw. Regionen liegen. "Das ist ein eindeutiger Auftrag, das Selbstbestimmungsrecht der Regionen und Mitgliedsländer auf Gentechnikfreiheit im EU-Recht zu verankern", zeigt sich Pirklhuber erfreut.

Laut Ausschussfeststellung soll auch das WTO-Recht dahingehend geändert werden, Widersprüchlichkeiten zwischen den Bestimmungen der WTO einerseits und Umwelt-, Kultur-, Menschenrechts- oder Arbeitnehmerschutz-Abkommen andererseits zu beseitigen. Insbesondere soll auch das Vorsorgeprinzip im WTO-Abkommen stärker berücksichtigt werden, um die Anerkennung der Gleichrangigkeit der WTO und multilateraler Umweltabkommen zu gewährleisten.