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Die Heimat von Familie Komani ist Oberösterreich

17.10.2010

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Die völlig zu Unrecht auseinandergerissene Familie Komani muss endlich wieder zusammengeführt werden! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Fall Komani zeigt: Humanitäres Bleiberecht muss dringend reformiert werden! Arbeitsrecht muss im Sinne einer gelingenden Integration verbessert werden!  

„Politische Rückgratlosigkeit gepaart mit immer wiederkehrender rechter AusländerInnen-Hetze hat ihre faktischen Auswirkungen bis in den Vollzug hinein. Beamte, die vor einigen Jahren noch mutig humanitären Aspekten gegenüber einer unzureichenden Rechtslage den Vorzug gegeben hatten, werfen zusehends das Handtuch - schließlich droht ihnen ein Amtshaftungs-Verfahren", kritisiert Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber.

„Innenministerin Fekter suggeriert, dass die Beamten im Vollzug Vor-Ort die Schuldigen im Fall Komani seien. Diese Argumentation ist mehr als billig - schließlich hat gerade Sie als Ministerin es zu verantworten, dass sich die Rechtslage in Sachen Asyl- und Fremdenrecht in den letzten Jahren nochmals massiv verschlechtert hat", argumentiert der Grün-Abgeordnete.

„Im Februar 2010 habe ich persönlich mit zwei weiteren Personen die Familie Komani bei der Fremdenpolizei in Steyr begleitet, um Ihnen bei einer Beweisaufnahme Unterstützung zu geben. Der Beamte hat sich nach anfänglichem Zögern in eine durchaus konstruktive Diskussion eingelassen und damals zugesichert weitere Schritte auszusetzen, sofern die Chance auf eine „politische Lösung" besteht. Allerdings war auch klar, dass die negativen Stellungnahmen der Bundesstellen und der Landessicherheitsdirektion Oberösterreich für ihn bindend seien", informiert Pirklhuber.

Dort hieß es unmissverständlich:

„Sie stellten einen Antrag auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels. Von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wurde in einer begründeten Stellungnahme gemäß §44b Abs. 2 NAG festgestellt, dass sich fremdenpolizeiliche Maßnahmen unter dem Aspekt des Art. 8 EMRK als zulässig erwiesen. Sie halten sich ohne aufenthaltsrechtliche Bewilligung und somit illegal im Bundesgebiet auf. Eine freiwillige Ausreise ist nicht zu erwarten."

Der Tenor in Sachen Asyl- und Fremdenrecht ist symptomatisch: Da kann man nichts mehr machen! lautet nur allzu oft die Auskunft bei den zuständigen Stellen.

Die Gartenbaufirma, bei der Augustini Komani seit 2005 in Steyr beschäftigt war, hatte sich für eine weitere Beschäftigungsbewilligung seines Mitarbeiters beim AMS ohne Erfolg eingesetzt! Im April 2010 musste der Unternehmer zwangsweise die Beschäftigung beenden. Im Bescheid des Arbeitsmarktservice Oberösterreichs wurde mit dem fehlenden Aufenthaltstitel argumentiert. Beschämend ist, dass auch der Regionalbeirat Steyr die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht einhellig befürwortet hatte. Darüber hinaus wurde in dem Bescheid völlig unberechtigt behauptet „der beantragte Ausländer ist in Österreich nicht fortgeschritten integriert". Die zahlreichen UnterstützerInnen in und um Steyr belegen mit ihren Begleitschreiben und Unterstützungsunterschriften, dass dies nicht stimmt.

„Es bleibt daher ein Gebot der Stunde, dass das humanitäre Bleiberecht nicht von einem abstrakten Stichdatum abhängen darf. Die lokale Bevölkerung muss in Zukunft endlich mehr Mitspracherechte bekommen. Denn wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Wir erwarten, dass die Komani-Kinder mit ihrem Vater wieder einreisen dürfen und die Familie in Steyr wieder leben darf", fordert Pirklhuber an die Adresse von Ministerin Fekter.





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